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creARTive4paws - Tierfotografie
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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
creARTive4paws - Tierfotografie
Sara Franziska Heindorf
Dezember 2022
I. ALLGEMEINES
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten mit Unterschreiben des Shootingvertrages als vereinbart.
3. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Fotografin erkennt diese schriftlich an. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
4. Die AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. AUFTRAGS- & TERMINVEREINBARUNG
1. Ein Auftrag kommt mit Unterzeichnung des Shootingvertrages zustande.
2. Die Entscheidung, ob das Shooting bei schlechtem Wetter stattfindet, liegt bei der Fotografin.
3. Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so muss er dies 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen. Geschieht dies nicht, behält sich die Fotografin das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
Diese umfasst 25% des vereinbarten Shootingpreises.
4. Die Fotografin ist berechtigt, den Termin krankheitsbedingt oder wegen höherer Gewalt zu verschieben. Ein Schadenersatzanspruch durch den Auftraggeber
(z.B. Erstattung von Reise- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
5. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist die Fotografin berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.
III. ZAHLUNG & PREISE
1. Es gelten die zu dem jeweiligen Shooting ausgeschriebenen Shootinggebühren.
Es folgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der
Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
2. Nebenkosten (Reisekosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Materialkosten für die Paketinhalte sind im Preis enthalten. Ausnahmen bilden auf Auftraggeberwunsch extra Anfertigungen, wie zum Beispiel Papierdrucke, Leinwände, Fotobücher, weitere Bilder o.Ä.
3. Die Zahlung erfolgt entweder in bar direkt nach dem Shooting oder bereits vorab via Überweisung 7 Tage nach Rechnungseingang.
Überweisungen sind zu richten an:
Empfänger: Sara Franziska Heindorf
Die konkreten Überweisungsdaten finden Sie in der Rechnung.
4. Die Rechnung für Nachbestellungen wird nach Erhalt der Auswahl der Vorschaubilder gestellt und ist sofort ohne Abzug, spätestens aber bis 7 Tage nach Rechnungseingang, zu zahlen.
5. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die Fotografin ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
6. Bitte beachten, dass es zu einer Wartezeit auf die bearbeiteten Bilder von bis zu 4 Wochen nach Zahlungseingang kommen kann (je nach Auftragslage).
IV. GESTALTUNGSFREIHEIT
1. Die Gestaltung der Fotos steht der Fotografin bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei, solange es keine bestimmten
Wünsche des Auftraggebers gibt.
2. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die
eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Abnahme gezeigt werden, durch die Fotografin ausgewählt.
4. Sind der Fotografin innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mangelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als
vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
V. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (ANALOG & DIGITAL) & URHEBERRECHTE
1. Die AGB gelten für jegliches, dem Auftraggebern überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger
Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
4. Vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
5. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
VI. BILDNIS- & PERSÖNLICHKEITSRECHT
1. Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden.
2. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich die Fotografin die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden.
Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers,
wenn nicht anders im Vertrag festgehalten.
VII. ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG
1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. B. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten).
2. Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen.
3. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
4. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags.
Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
5. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggebern bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.
7. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekten, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen, etc. obliegt dem Auftraggeber.
8. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterial ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VIII. NUTZUNGSRECHTE
1. Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Die entstandenen Fotos dürfen privat genutzt und veröffentlicht werden. Es dürfen jedoch ausschließlich die weboptimierten Dateien (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) veröffentlicht werden. Dabei ist auf die Fotografin zu verweisen und die Fotografin namentlich zu nennen.
3. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
4. Jede über Ziffer 2. hinausragende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.
5. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Fotografin und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier dürfen Sie die dafür optimierte Datei „kommerzielle Zwecke ohne Logo“ nutzen. Jedoch wäre eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden.
6. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin und nur bei Kennzeichnung gestattet.
Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder
anderweitig als Motiv genutzt werden.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
8. Das Speichern oder die Verwendung von unbearbeiteten Bildern
(z.B. aus der Vorschaugalerie) ist nicht gestattet.
9. Die Abgabe von digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
IX. VERTRAGSSTRAFE & SCHADENSERSATZ
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
X. SONSTIGES
1. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder durch andere Kunden nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart.
2. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
3. Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.
4. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
5. Für die Dauer von mindestens 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet,
die Daten der Aufnahme zu archivieren.
6. Der Auftraggeber darf seine Fotoauswahl treffen, die Fotografin behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (z.B. Bildrauschen, Schärfe, falscher Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin.
8. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
9. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
XI. DATENSCHUTZ
1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden und im Rahmen des Shootings an Dritte (Druckerei, Homepage, Online Voransicht, Soziale Medien) weitergegeben werden dürfen.
2. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
XII. WIDERRUFSRECHT & FOLGEN DES WIDERRUFS
1. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
den Vertrag zu widerrufen.
2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
3. Der Widerruf ist in schriftlicher Form per Post an
Sara Heindorf, Theodor-Storm-Str. 32, 31139 Hildesheim
oder per Mail an [email protected] zu richten.
4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
5. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Fotografin alle Zahlungen, die sie vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen
14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Auftraggeber wird von der Fotografin über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt.
6. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
7. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
8. Die Fotografin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
9. Soweit die Fotografin mit der Erbringung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen hat die Fotografin einen Anspruch auf Vergütung.
XIII. GUTSCHEINE
1. Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten
eingelöst werden.
2. Ebenfalls ist eine Barauszahlung eines Gutscheins nicht möglich.
3. Die Gültigkeit eines Gutscheins umfasst 3 Jahre ab Ausstellungsdatum.
XIV. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
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